PRESSEINFO
Allgemeine Akkreditierungsregeln am Bergrennen Oberhallau
Als Veranstalter des Bergrennen Oberhallau wollen wir Journalisten bzw. Medienberichterstatter den Zugang zu Informationen und Neuigkeiten rund um die Veranstaltungen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschliesslich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist.
Falls Sie das Renngeschehen gerne vor Ort mitverfolgen wollen, müssen Sie sich zwingend vorab online akkreditieren. Ohne eine Akkreditierung A dürfen Sie sich aus versicherungstechnischen Gründen nicht ausserhalb der Zuschauerbereiche bewegen. Mit Ihrer Akkreditierung A und B stimmen Sie zu, folgende Sicherheitsbestimmungen gelesen zu haben und sich daran zu halten:
- Den Anweisungen von Funktionären und Streckenposten ist strikt Folge zu leisten
- Der Presseausweis des Veranstalters muss jederzeit gut sichtbar getragen werden. Er wird bei der Anmeldung im Pressebüro ausgeändigt
- Es gibt ausgewiesene Sperrzonen, die auch für Fotografen und Kameraleute verboten sind. Einen Plan finden Sie vor Ort im Pressebüro
- Kameras dürfen nicht auf der Leitplanke montiert werden. Stellen Sie Ihr eigenes Stativ dahinter auf
- Es dürfen keine Drohnen für Aufnahmen genutzt werden
- Die Strecke darf nur zwischen den Trainings- und Rennläufen sowie ausschliesslich mit Einwilligung der Streckenposten überquert werden
- Ein Standortwechsel erfolgt nicht über die Strecke. Wo es in Ausnahmefällen nicht anders geht, erfolgt dieser nur zwischen den Trainings- und Rennläufen. Weiter dürfen Medienschaffende die Strecke nur mit Einwilligung der Streckenposten betreten. Beim Standortwechsel haben sich Meidenschaffende beim nächstgelegenen Posten abzumelden und beim nächsten Posten wieder anzumelden, sobald sie die Strecke verlassen
- Das Verschieben entlang der Strecke erfolgt ausschliesslich zu Fuss. Keine Medienvertreter fahren mit Trottis, E-Scootern, Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen über die Strecke.
Diese Regeln dienen der Sicherheit der Piloten, der Zuschauer sowie Ihrer eigenen. Bei Missachtung einer Sicherheitsbestimmung behält es sich der VBO vor, die Akkreditierung zu widerrufen und Medienschaffende von der Strecke zu verweisen.
Jeder Medienberichterstatter ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Rennstrecke im Pressebüro anzumelden.
Das Pressebüro ist wie folgt geöffnet:
- Freitag, 28.08.2026
14.00 bis 18.00 Uhr - Samstag, 29.08.2026
06.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr (bis nach letzter Rückführung) - Sonntag, 30.08.2026
06.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr (bis zur Siegerehrung)
Presseausweis A
Die Akkreditierung erfolgt auf der Grundlage der Auto Sport Schweiz (ASS) – Richtlinien für den PRESSE-Ausweis A sowie nach den Bestimmungen des Veranstalters.
Neben dem Zutritt zur Veranstaltung, zum Fahrerlager und zum Pressebüro berechtigt dieser ausschliesslich für Fotografen sowie TV- und Video-Filmer bestimmte Ausweis zusätzlich zum Betreten der von der Streckensicherung für sie freigegebenen Bereiche entlang der Piste. Der Zutritt wird nur gewährt, wenn der Inhaber zusätzlich zum Ausweis die ebenfalls permanent abgegebene und nummerierte Media-Weste trägt.
Zwingend vorgeschrieben ist ein Versicherungsnachweis für eine Berufshaftpflichtdeckung von mindestens 1. Mio. Schweizer Franken und eine entsprechende, schriftliche Bestätigung der auftraggebenden Redaktion bzw. des Verlags. Der Versicherungsnachweis (als solcher wird auch der ASS-Presseausweis anerkannt) muss in dieser Akkreditierung hochgeladen werden.
Der Besitzer eines ASS- oder einer anderen ausländischen Presseausweises entbindet den Inhaber nicht, sich vor der Veranstaltung hier schriftlich zu akkreditieren. Dazu muss sich jeder Medienberichterstatter vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes im Pressebüro anmelden.
Presseausweis B
Presseausweis B:
Die Akkreditierung erfolgt auf der Grundlage der Auto Sport Schweiz (ASS) – Richtline für den Presseausweis B sowie nach den Bestimmungen des Veranstalters. Zur Akkreditierung ist im Pressebüro eine Legitimation als Medienberichterstatter vorzuweisen.
Es ist verboten, den gesicherten Zuschauerbereich entlang der Rennstrecke zu verlassen. Den Inhabern des B-Ausweises ist jeder Aufenthalt in den Sperrzonen strengstens untersagt!
Der Besitzer eines ASS- oder einer anderen ausländischen Presseausweises entbindet den Inhaber nicht, sich vor der Veranstaltung hier schriftlich zu akkreditieren. Dazu muss sich jeder Medienberichterstatter vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes im Pressebüro anmelden.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation
- Personen, die ausschliesslich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
- Personen die sich nicht an unsere Akkreditierungsregeln halten
Registrierung
Bitte füllen Sie das folgende Formular nur aus, wenn Sie Fotograf, Kameramann oder Journalist sind.
Wir werden Ihre Akkreditierung prüfen und erteilen auf die genannte E-Mailadresse eine Zusage.